Abbrennen von Silvesterfeuerwerk | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Abbrennen von Silvesterfeuerwerk

Bald ist es wieder soweit: Wir begrüßen das neue Jahr! Damit Silvester ein freudiges und sicheres Ereignis wird, möchten wir euch über die Regelungen zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk informieren:

📌 Erlaubte Zeiten:

Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 ist ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar gestattet.

📌 Verbotszonen:

• Kein Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen.

• In denkmalgeschützten Bereichen und auf engen Straßen mit Fachwerkhäusern ist Feuerwerk aus Brandschutzgründen verboten.

📌 Private Grundstücke:

Das Zünden von Feuerwerk auf privatem Grund ist nur mit Erlaubnis der Grundstückseigentümer gestattet.

🚫 Verstöße gegen die Regelungen können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Sicherheitshinweise für ein unfallfreies Silvester:

✅ Nur zugelassene Produkte verwenden:

Achten Sie auf das CE-Zeichen und die BAM-Nummer auf der Verpackung.

✅ Abstand halten:

Zünden Sie Raketen und Böller nur im Freien und halten Sie ausreichend Abstand zu Menschen, Tieren, Gebäuden und Autos.

✅ Kinder schützen:

Bewahren Sie Feuerwerkskörper außerhalb der Reichweite von Kindern auf und lassen Sie sie niemals unbeaufsichtigt in die Nähe von Feuerwerk.

✅ Niemals in der Hand zünden:

Nutzen Sie immer eine feste und sichere Unterlage. Nicht gezündete Feuerwerkskörper sollten niemals erneut angezündet werden.

✅ Rücksicht nehmen:

Denken Sie an empfindliche Personen und Haustiere. Verzichten Sie in ihrer Nähe möglichst auf lautes Feuerwerk.

Wir wünschen euch einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Freude beim gemeinsamen Feiern – mit Rücksicht und Sicherheit!